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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Die Anwendung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140117.X14Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016