RS Vwgh 1997/5/15 95/15/0152

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Veröffentlicht am 15.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/13/0018 2

Stammrechtssatz

Reicht ein teilweiser - wenn auch nur 20 prozentiger - Schulderlaß zur Sanierung aus, dient auch er im Sinne des Gesetzes dem Zwecke der Sanierung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150152.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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