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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36;Rechtssatz
Der Sanierungsbedürftigkeit steht es auch entgegen, wenn sie durch Mittel, die aus dem Betriebsvermögen anderer Betriebe entnommen werden können, beseitigt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150152.X03Im RIS seit
20.11.2000