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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 36). Ob hiebei seitens der Gläubiger Sanierungsabsicht bestanden hat, ist irrelevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993150043.X04Im RIS seit
31.10.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016