RS Vwgh 1997/1/23 93/15/0043

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §36;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §36;

Rechtssatz

Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch/2 Tz 10 zu § 36). Ob hiebei seitens der Gläubiger Sanierungsabsicht bestanden hat, ist irrelevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150043.X04

Im RIS seit

31.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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