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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 3Stammrechtssatz
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferzahlung zukommt, kann die verfassungsrechtlich gebotene, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern entsprechende einkommensteuerliche Entlastung im Besteuerungsverfahren herbeigeführt werden (Hinweis E 18. September 2003, 2000/15/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140050.X03Im RIS seit
01.06.2005