RS Vwgh 2005/1/28 2001/15/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf die Allgemeinheit abzuwälzen (Hinweis E 3. Juli 1962, 799/60; E 26. September 1985, 85/14/0116; E 13. Oktober 1987, 86/14/0007; E 6. November 1991, 89/13/0093; E 2. März 1993, 93/14/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150173.X03

Im RIS seit

10.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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