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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1Stammrechtssatz
Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 20.11.1996, 96/15/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150116.X01Im RIS seit
08.02.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019