Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, machte in der Einkommensteuererklärung 1994 als außergewöhnliche Belastung für die auswärtige Berufsausbildung seiner im Jahr 1973 geborenen und an der Dentalhygieneschule in Zürich studierenden Tochter neben dem Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 noch Schulgeld in Höhe von 223.596 S geltend. Das Schulgeld beinhalte weder Internats- noch Verpflegungskosten. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt im Instanzenzug die Einkommens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z4;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/14/0087 4 Stammrechtssatz Die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen erfolgt als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z4;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/14/0087 4 Stammrechtssatz Die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen erfolgt als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Beamter tätig und bezog darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Wien Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 und 1992, in welchen die Nettobeträge der vom Beschwerdeführer bezogenen Honorare aus der Erfüllung der Lehraufträge mit dem Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen worden waren, erhob der Beschwerdeführer Berufung mit dem Begehren, die Honorare aus d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Wenn die Tochter des AbgPfl lange Zeit kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielen und auch Unterhalt für ihre Kinder, die Enkelkinder des AbgPfl, nicht einbringen konnte, dann mag die Unterstützung dieser Tocher und der Enkelkinder vom AbgPfl gewiß als sittlich geboten empfunden worden und ihm zwangsläufig erschienen sein. Der G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr Zahlungen von insgesamt 120.000 S an seine an einer Erkrankung aus dem Formenkreis der manisch-depressiven Krankheiten leidende und nicht arbeitsfähige geschiedene Ehefrau als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Zahlungen wurden auf Grund eines im Jahr 1983 im Zug einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a Ehegesetz geschlossenen Vergleichs geleistet, demzufolge der Beschwerdeführer seiner geschiedenen Ehefrau einen monatlichen Un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt es aus, laufende Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 6 zu § 34 Abs 3). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall vom Steuerpflichtigen an seine geschiedene Ehefrau geleisteten Zahlungen, die zufolge der unwidersprochen gebliebenen Feststellungen der AbgBeh nicht zur Bedeckung von Krankheitskosten, sohin von Kosten, die typischerweise mit einer Heilbehandlung verbunden sind (Hinweis E 23.5.1996, 94/14/0018), erfolgten, st... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/15 95/14/0147 1 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 34 Abs 7 EStG 1988 schließt es aus, den laufenden Unterhalt für ein Kind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988 Tz 6). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/22 95/13/0161 5 Stammrechtssatz Ein Beispiel für nach § 34 Abs 7 EStG 1988 weiterhin abzugsfähige Aufwendungen sind Krankheitskosten, da in einem solchen Fall beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde er die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorlägen (Hinwei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte im Zuge des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Krankheitskosten ihrer Tochter in Höhe von S 98.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 geltend. Die Tochter sei 38 Jahre alt, geschieden, arbeitsunfähig, nicht krankenversichert und studiere. Sie leide an einer Wirbelsäulenverletzung. Dem Antrag war eine Bestätigung der Tochter der Beschwerdeführerin über den Erhalt des genannten Betrages sowie ein Röntgenbefund einer Fachärztin für Radio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Werden Heilkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so hat der ASt sein Begehren im Rahmen des ihm Zumutbaren derart zu konkretisieren, daß eine ärztliche Diagnose beigebracht und die Zweckmäßigkeit jener Th... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid Ausgaben des Beschwerdeführers im Streitjahr für die Teilnahme seines Sohnes Christoph (geb. 1980) an verschiedenen Tennisturnieren (Fahrt-, Aufenthalts-, Trainings- und Trainerkosten, Verpflegungskosten, Kosten für Tenniszubehör und Tennisbekleidung) als Teil einer Ausbildung zum Tennisspieler bzw. zum Tennislehrer in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung durch die Kosten für die Tennisausbildung eines Kindes (hier: verneint mangels ausreichender Intensität der Begabung des Kindes für diesen Sport im Streitjahr). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungs(Einkommensteuer)akten des Beschwerdeführers befindet sich eine Vollmachtsurkunde vom 18. Oktober 1991, in der der Beschwerdeführer eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft bevollmächtigt, ihn in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden und Personen rechtsgültig zu vertreten. Die Vollmacht enthält auch die ausdrückliche Ermächtigung zum Empfang von Schriftstücken der Abgabenbehörde, "... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungs(Einkommensteuer)akten des Beschwerdeführers befindet sich eine Vollmachtsurkunde vom 18. Oktober 1991, in der der Beschwerdeführer eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft bevollmächtigt, ihn in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden und Personen rechtsgültig zu vertreten. Die Vollmacht enthält auch die ausdrückliche Ermächtigung zum Empfang von Schriftstücken der Abgabenbehörde, "... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4 idF 1992/312;
Rechtssatz: § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 idF BGBl Nr 1992/312 schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an Eltern von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz 6 zu § 34 Abs 3 EStG 1988). European Case ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §143;EStG 1988 §34 Abs7 idF 1992/312;
Rechtssatz: Es besteht - dieser Überlegung liegt die Rsp des VwGH zur Zwangsläufigkeit der Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0016) zugrunde - grundsätzlich keine über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung zur T... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §143;EStG 1988 §34 Abs7 idF 1992/312;
Rechtssatz: Bei der seitens des Abgabepflichtigen erfolgten Übernahme von Prozeßkosten, die seiner Mutter, die selbst keine Einkünfte hat, als Beklagter erwachsen sind, handelt es sich (ebenso wie bei der Übernahme einer Bürgschaft) nicht um Unterhaltsleistungen iSd § 143 A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7 Z4 idF 1992/312;
Rechtssatz: § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 idF BGBl Nr 1992/312 schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an Eltern von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz 6 zu § 34 Abs 3 EStG 1988). European Case ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 2. April 1991 die Eintragung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Alleinerhalter (im folgenden: Alleinerhalterabsetzbetrag) auf ihrer Lohnsteuerkarte. In der Begründung: führte sie an, ihr Mann lebe von ihr getrennt und sie beziehe für das im Jahr 1974 geborene (Enkel)kind P. die Familienbeihilfe. Diesem Antrag gab das Finanzamt mit Bescheid vom 25. Juli 1991 keine Folge, wobei es darauf hinwies, daß für die Beurteilung abgaben... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/15 95/14/0147 1 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 34 Abs 7 EStG 1988 schließt es aus, den laufenden Unterhalt für ein Kind als außergewöhnliche Belastung zu berücksi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164
Rechtssatz: Ein Beispiel für nach § 34 Abs 7 EStG 1988 weiterhin abzugsfähige Aufwendungen sind Krankheitskosten, da in einem solchen Fall beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde er die Kosten tragen - die Vorau... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, für welchen sie den Gewinn nach der Pauschalierungsverordnung ermittelte, sowie eine gewerbliche Fremdenpension, für die der Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wurde. Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt Bescheide betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1987 bis 1989. Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung erledigte die belangte Behörde mit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 34 Abs 7 EStG 1988 schließt es aus, den laufenden Unterhalt für ein Kind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988 Tz 6). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140147.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war - von Zeiten außerhalb des Streitzeitraumes abgesehen - vom Jänner 1990 bis zum Oktober 1991 Dienstnehmer einer Bank. Im Jahresausgleich für 1990 und 1991 machte er Werbungskosten von S 77.815,-- (1990) und S 15.554,-- (1991) geltend. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, die A-Bank habe ihm die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschaft- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt, wenn er die betriebswirtschaftliche Studienrichtung an der W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1
(hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß im Jahr 1984 seine Ausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, Fachrichtung Elektronik, mit Matura ab und ist seither als Bankangestellter tätig. Im Streitjahr erzielte er als solcher neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem in der Zeit von März 1990 bis Juli 1992 veranstalteten fünfsemestrigen Universitä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 (hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anerkennung von Aufwendungen für eine Haushälterin in Höhe von insgesamt S 138.993,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 strittig. Der seit Jahren verwitwete Beschwerdeführer beschäftigte die Haushälterin in seinem Haushalt in W., in dem er zusammen mit seinen beiden in Ausbildung befindlichen Kindern (22-jähriger Sohn, 17-jährige Tochter) lebte (ab September 1990 führte der Beschwerdeführer berufsbedingt einen zweiten Haushalt in G.). Mi... mehr lesen...