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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs7;Rechtssatz
Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt es aus, laufende Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 6 zu § 34 Abs 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994150028.X02Im RIS seit
20.11.2000