Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §143;Rechtssatz
Bei der seitens des Abgabepflichtigen erfolgten Übernahme von Prozeßkosten, die seiner Mutter, die selbst keine Einkünfte hat, als Beklagter erwachsen sind, handelt es sich (ebenso wie bei der Übernahme einer Bürgschaft) nicht um Unterhaltsleistungen iSd § 143 ABGB und damit auch nicht um solche iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 (Hinweis E 21.9.1993, 95/14/0105; E 18.10.1995, 92/13/0145). (Hier: Der Prozeßgegenstand lautet auf Feststellung des Bestehens von Dienstbarkeiten (Wegerecht) zugunsten der Kläger; ein Teil der Kläger obsiegt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130146.X03Im RIS seit
20.11.2000