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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §32 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/14/0140 3Stammrechtssatz
Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs 1 und § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1972 nötigen Zusammenstellung in einem Veranlagungsjahr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130036.X05Im RIS seit
11.07.2001