RS Vwgh 2004/2/24 99/14/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs2;
EStG 1988 §32 Z2;

Rechtssatz

Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140250.X04

Im RIS seit

22.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten