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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs2;Rechtssatz
Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140250.X04Im RIS seit
22.03.2004Zuletzt aktualisiert am
29.07.2014