Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Besprechung in:immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (Hinweis E 2. August 1995, 93/13/0197; E 17. Februar 1993, 89/14/0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, erwarb mit Kaufvertrag vom 28. Februar/5. März/26. März 1986 189/3593 Anteile an der Liegenschaft EZ. 221 in W., verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 7/I, um einen Kaufpreis von S 1,500.000,--. Im Jahr 1991 veräußerte er - gemeinsam mit den übrigen Miteigentümern (so genannte "Verkäufergemeinschaft") - Anteile an der angeführten Liegenschaft, um einer "Käufergemeinschaft" den Erwerb von Wohnungseigentum an neu zu schaffenden Da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Zum Veräußerungserlös gehören alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen (Hinweis E 6. April 1995, 94/15/0194, sowie Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 24 Rz 63, jeweils zu § 24 EStG 1988). Bei der gebotenen ... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 8. August 1994 zur Hälfte einen Bruchteil von 8584/19224 an einer Liegenschaft in W erworben. Auf den Beschwerdeführer entfiel somit ein Bruchteil von 4292/19224. Die anteiligen, auf den Beschwerdeführer entfallenden Anschaffungskosten betrugen 2,171.000 S. Mit Kaufverträgen vom 27. Oktober 1994, 29. Mai, 9. August und 29. August 1995 veräußerte der Beschwerdeführer insgesamt einen Bruchteil v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0245 E 31. Mai 2000 Besprechung in:SWK 2000, S 561;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist zwar damit im Recht, wenn er bei objektiv nachvollziehbarer Mischpreisbildung für die Anschaffungskosten einer Liegenschaft den Ansatz aliquoter Anschaffungskosten nach Maßgabe des Flächenschl... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Oktober 1989 erwarb die Beschwerdeführerin eine inländische Liegenschaft. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie ein Darlehen auf. Aus der Vermietung dieses Objektes erzielte sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; die laufenden Darlehenszinsen fanden bei Ermittlung dieser Einkünfte Berücksichtigung. Im Jahr 1994, sohin innerhalb der Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988, verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegenschaft. Den "Spe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Grundstück des Betriebsvermögens ist es ausgeschlossen, daß derselbe Zinsaufwand sowohl laufend als auch (zusätzlich) bei der Veräußerung gewinnmindernd geltend gemacht wird (Hinweis E 10.10.1996, 94/15/0187). Selbst wenn ein G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine Ausnahmebestimmung, deren Zweck darin gelegen sein mag, in Anbetracht der Geringfügigkeit des Afa-Betrages, der bei Ermittlung des Spekulationsgewinnes berücksichtigt werden müßte, eine Vereinfachung der Einkunftsermittlung herbeizuführen. Diese Ausnahm... mehr lesen...
Wie der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides zu entnehmen ist, war die Beschwerdeführerin im Streitjahr an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, welche in diesem Jahr einen Sanierungsgewinn erzielte, dessen auf die Beschwerdeführerin entfallender Anteil in Höhe von S 2,999.329,-- festgestellt worden war. Während die Beschwerdeführerin in ihrer Abgabenerklärung von diesem auf sie entfallenden Sanierungsgewinn lediglich einen Betrag von S 1,1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §104;EStG 1988 §105;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 Abs5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/14/0011 7 Stammrechtssatz Zum Zwecke der Ermittlung des Einkommens sind nach der Ermittlung des Ergebnisses der einzelnen Einkunftsquellen diese Ergebnisse zum Gesamtbetrag ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte veräußerte im Jahr 1989 eine im Jahr 1982 um S 683.434,-- zuzüglich Nebenkosten erworbene Eigentumswohnung um S 950.000,--. Der Kauf war seinerzeit mit Fremdmitteln finanziert worden. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob bei Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 EStG 1988 die Finanzierungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind - diese Auffassung liegt dem angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen als Werbungskosten ist deshalb geboten, weil die allgemeine Vorschrift des § 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988, der zufolge Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig sind, soweit sie mit einer Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang steh... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §104;EStG 1988 §105;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 Abs5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §41 Abs3;
Rechtssatz: Zum Zwecke der Ermittlung des Einkommens sind nach der Ermittlung des Ergebnisses der einzelnen Einkunftsquellen diese Ergebnisse zum Gesamtbetrag der Einkünfte zusammenzufassen, wobei, soweit das Gesetz nicht Ausna... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die bereits Wohnungseigentum an einer Wohnung in dem Gebäude besaß, erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren durch Überbot, angenommen durch Beschluß des Bezirksgerichtes vom 13. Jänner 1987, - unter Übernahme von Hypotheken im Betrag von S 530.000,-- in Anrechnung auf das Überbot - eine weitere Wohnung und dies, nach der durch die belangte Behörde unwiderlegten Behauptung der Beschwerdeführerin nur deshalb, um der Hausgemeinschaft Deckung für durch den Verpflic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte 1989 einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft, den sie 1991 (infolge einer Ehescheidung) wiederum verkaufte. Aus diesem Verkauf erklärte sie für 1991 sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z. 2 in Verbindung mit § 30 EStG 1988. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde bei der Berechnung der Spekulationseinkünfte den von der Beschwerdeführerin begehrten Abzug der Finanzierungskosten (insbesondere Zinsen aus Bauspar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Zinsen für Eigenkapital oder Fremdkapital gehören ebensowenig zu den Anschaffungskosten wie Geldbeschaffungskosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelung des § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine eigenständige, das Abflußprinzip des § 19 Abs 2 EStG 1988 durchbrechende Vorschrift (Hinweis BFH 17.7.1991, BStBl 1991 II 916, 3.6.1992, BFHE 168, 272). Sie betrifft - wie schon ein Blick auf die Anschaffungskosten zeigt - nicht notwendigerweise nur Vorgänge eines Veranlagungszeitraumes, sondern dient der vollständigen Erfassung des Überschusses aus dem Spekulationsgeschäft unter Bedachtnahme auf bestimmte (auch mehrjährige) Friste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/14/0124 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zur Neufassung des § 30 Abs 4 EStG im EStG 1988 auch im Hinblick auf die Annäherung der Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften an die Regelung im betriebliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/14/0124 2 Stammrechtssatz Die Regelung des § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine eigenständige, das Abflußprinzip des § 19 Abs 2 EStG 1988 durchbrechende Vorschrift (Hinweis BFH 17.7.1991, BStBl 1991 II 916, 3.6.1992, BFHE 168, 272). Sie betrifft - wie schon ein Blick auf die Ans... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zur Neufassung des § 30 Abs 4 EStG im EStG 1988 auch im Hinblick auf die Annäherung der Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften an die Regelung im betrieblichen Bereich (Hinweis: Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 30 EStG 1988, Textziffer 19) die Auffassung, daß für den Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht mehr von einem bloß engen Werbungskostenbegriff auszugehen ist. Die Anknüpfung des Steuertatbestandes an da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs1 Z1;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn Spekulationsgeschäfte gemäß § 30 Abs 1 Z 1 EStG 1988 Veräußerungsgeschäfte sind, so zeigt § 30 Abs 4 EStG 1988, daß für den Ansatz der Einkünfte Vorgänge von der Anschaffung des Spekulationsobjektes bis zu seiner Veräußerung Berücksichtigung zu finden haben. Zu den... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kunsthändler. Er wurde in den Streitjahren aus dem Betrieb einer Galerie mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, daneben mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und für das Jahr 1984 mit Einkünften nach § 29 Z. 2, § 30 EStG 1972 veranlagt. Die Ergebnisse einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung veranlaßten den Prüfer dazu, dem vom Beschwerdeführer betriebenen Kunsthandel die Einkunftsquelleneigenschaft mit der Begründung: abzusprechen, daß der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §30 Abs4;
Rechtssatz: Für Einkünfte aus der Einkunftsart des § 30 EStG 1972 gilt das Zuflußprinzip und Abflußprinzip des § 19 EStG 1972 jedenfalls so weit, daß Ausgaben, die in einem späteren Jahr als jenem des Zufließens des Veräußerungserlöses erwachsen, auf die Ermittlung des Spekulationsgewinnes des früheren Jahres... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb 1982 gemeinsam mit ihrem damaligen Verlobten je zur Hälfte ein Grundstück um (zusammen) S 419.580,-- zur Errichtung einer Wohnstätte. Auf dem Grundstück wurde in der Folge ein Rohbau aufgeführt. Nach Beendigung der Lebensgemeinschaft verkaufte die Beschwerdeführerin 1985 entsprechend einer schon seinerzeit für diesen Fall getroffenen Vereinbarung ihren Hälfteanteil an der Liegenschaft an ihren seinerzeitigen Verlobten um S 550.000,--. Mit dem vor dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6;EStG 1972 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §30 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 (einschließlich Erläuterungen zur Rechtsvorschrift 621 BlgNR 17 GP, 82) bestätigt, daß der Gesetzgeber mit EStG 1972 in § 30 Abs 1 Z 1 lit a der im E vom 20.10.1967, 322/66, VwSlg 3666 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 26. Febraur 1980 erwarben der Beschwerdeführer und seine damalige Ehegattin C, später wiederverehelichte P, das Grundstück EZ 1242 KG X Gerichtsbezirk J, je zur Hälfte um den Gesamtkaufpreis von S 700.000,--. Die Erwerber errichteten auf der Liegenschaft ein Gebäude um einen Gesamtaufwand von S 2,304.754,--. Mit Kaufvertrag vom 6. Juli 1984 wurde die Liegenschaft vom Beschwerdeführer und P wieder veräußert. In dem - nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens geän... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §297;ABGB §938;EStG 1972 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §30 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes können als Anschaffungskosten und Herstellungskosten nur jene Aufwendungen berücksichtigt werden, die unmittelbar für Anschaffung oder Herstellung des - sodann veräußerten - Wirtschaftsgutes erf... mehr lesen...