RS Vwgh 2000/11/28 97/14/0032

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §30 Abs4;

Rechtssatz

Zum Veräußerungserlös gehören alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen (Hinweis E 6. April 1995, 94/15/0194, sowie Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 24 Rz 63, jeweils zu § 24 EStG 1988). Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung darf es keinen Unterschied machen, ob dem Veräußerer die wirtschaftlichen Vorteile vom Erwerber oder von dritten (am Zustandekommen des Veräußerungsgeschäftes interessierten) Personen gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140032.X01

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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