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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Zum Veräußerungserlös gehören alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Veräußerer aus der Veräußerung erwachsen (Hinweis E 6. April 1995, 94/15/0194, sowie Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 24 Rz 63, jeweils zu § 24 EStG 1988). Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung darf es keinen Unterschied machen, ob dem Veräußerer die wirtschaftlichen Vorteile vom Erwerber oder von dritten (am Zustandekommen des Veräußerungsgeschäftes interessierten) Personen gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997140032.X01Im RIS seit
02.03.2001