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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0245 E 31. Mai 2000 Besprechung in:SWK 2000, S 561;Rechtssatz
Der Abgabepflichtige ist zwar damit im Recht, wenn er bei objektiv nachvollziehbarer Mischpreisbildung für die Anschaffungskosten einer Liegenschaft den Ansatz aliquoter Anschaffungskosten nach Maßgabe des Flächenschlüssels bei der Veräußerung von Liegenschaftsteilen zur Erfassung einer Wertsteigerung im Sinne von Spekulationsgeschäften nach § 30 EStG 1988 als unzutreffend erachtet (Hinweis Bovenkamp/Lins, Nochmals: Höhe der Anschaffungskosten bei anteiliger Liegenschaftsveräußerung, SWK-Heft 13/1998, S. 357 ff, in Replik auf Lenneis, Höhe der Anschaffungskosten bei anteiliger Liegenschaftsveräußerung, SWK-Heft 3, S 49 ff). Er übersieht aber bei der von ihm geforderten Aufteilung der Anschaffungskosten der Liegenschaft nach dem Verhältnis der Verkehrswerte, dass dabei jedenfalls auch iSd § 30 Abs 4 EStG 1988 ein Bezug zu den tatsächlichen Anschaffungskosten herzustellen ist. Entsprechend der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits (Hinweis E 20.2.1998, 96/15/0086) hat demnach eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten der Liegenschaft im Verhältnis der Verkehrswerte der unterschiedlich wertvollen Liegenschaftsteile zu erfolgen (Hinweis Lenneis, aaO, in seinem abschließenden Berechnungsbeispiel).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130223.X01Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013