RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0212

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19;
EStG 1972 §2 Abs4 Z2;
EStG 1972 §30 Abs4;

Rechtssatz

Für Einkünfte aus der Einkunftsart des § 30 EStG 1972 gilt das Zuflußprinzip und Abflußprinzip des § 19 EStG 1972 jedenfalls so weit, daß Ausgaben, die in einem späteren Jahr als jenem des Zufließens des Veräußerungserlöses erwachsen, auf die Ermittlung des Spekulationsgewinnes des früheren Jahres ohne Einfluß bleiben und nur mit einem im Abflußjahr entstandenen Spekulationsgewinn ausgeglichen werden können (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 25f zu § 30 EStG 1972; Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 25 zu § 30 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130212.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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