Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19;Rechtssatz
Für Einkünfte aus der Einkunftsart des § 30 EStG 1972 gilt das Zuflußprinzip und Abflußprinzip des § 19 EStG 1972 jedenfalls so weit, daß Ausgaben, die in einem späteren Jahr als jenem des Zufließens des Veräußerungserlöses erwachsen, auf die Ermittlung des Spekulationsgewinnes des früheren Jahres ohne Einfluß bleiben und nur mit einem im Abflußjahr entstandenen Spekulationsgewinn ausgeglichen werden können (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 25f zu § 30 EStG 1972; Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 25 zu § 30 EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130212.X06Im RIS seit
20.11.2000