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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z14a;Rechtssatz
Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erfasst werden. Demgegenüber hat das EStG 1972 - terminologisch klarer - von der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers einerseits und dem begünstigten ausländischen Vorhaben des Arbeitgebers andererseits gesprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130226.X04Im RIS seit
28.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013