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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z10;Rechtssatz
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130226.X02Im RIS seit
28.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013