RS Vwgh 2005/10/24 2001/13/0226

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Veröffentlicht am 24.10.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z10;

Rechtssatz

§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130226.X02

Im RIS seit

28.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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