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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;Rechtssatz
Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben des Arbeitgebers (u.a. Planung und Montageüberwachung) im Zusammenhang steht und ihre Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130068.X01Im RIS seit
20.12.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013