Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: War den nur organisatorisch tätigen Außendienstmitarbeitern während der Tätigkeit in einer solchen Funktion die Möglichkeit des Erwerbes von Provisionsansprüchen in dieser Zeit verwehrt, dann kann es nicht als willkürlich angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige (hier Versicherungsunternehmer) seinen solchera... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: War den nur organisatorisch tätigen Außendienstmitarbeitern während der Tätigkeit in einer solchen Funktion die Möglichkeit des Erwerbes von Provisionsansprüchen in dieser Zeit verwehrt, dann kann es nicht als willkürlich angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige (hier Versicherungsunternehmer) seinen solchera... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die ... mehr lesen...
Bei Durchführung eines beantragten Jahresausgleiches für 1990 korrigierte das Finanzamt beim Beschwerdeführer - einem ÖBB-Bediensteten - das bis dahin für eine mit der Bahn zurückgelegte Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von über 60 km in Anspruch genommene Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 in Höhe von S 10.800,-- jährlich auf den Betrag von S 2.016,-- (S 1.800,-- gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c leg cit zuzüglich S 216,-- als Kosten des Werkverkehrs) mit d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z21;StGG Art2;
Rechtssatz: Wiewohl der Gesetzgeber nur um Fall des Werkverkehrs ausdrücklich normiert, daß diesfalls die Werbungskostenpauschalien nicht zustehen, erfordert die ratio legis in Verbindung mi... mehr lesen...
Am 13. November 1988 verstarb der Ehegatte der Beschwerdeführerin. Der Verlassenschaftsabhandlung wurde eine letzwillige Verfügung zugrunde gelegt, worin der Erblasser seine drei Kinder zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt, die Beschwerdeführerin hingegen auf den Pflichtteil gesetzt hatte. Zwei der testamentarisch berufenen Erben entschlugen sich ihrers Erbrechtes unter Vorbehalt des Pflichtteils, das dritte Kind trat die Erbschaft an und schloß in der Folge am 1. Juni 1989 niedersc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dann, wenn im Wege der Übernahme von Schulden eine wertmäßige Aufzahlung auf die Differenz zwischen dem Pflichtteilsanspruch und dem Wert der zu dessen Abgeltung übernommenen Liegenschaft (Liegenschaften) geleistet wird, steht dieser Teil der Transaktion mit dem Grundstückserwerb von Tod... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH mit dem Sitz in Wien hat nach ihrem im Jahre 1978 geschlossenen Gesellschaftsvertrag die Errichtung, den Erwerb sowie den Betrieb und die Verwaltung von Studentenheimen zum Gegenstand. Tatsächlich hat die Mitbeteiligte im hier maßgeblichen Zeitpunkt ein Studentenheim in Klagenfurt betrieben. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise: "GESELLSCHAFTSGEGENSTAND § 2 (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erric... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH mit dem Sitz in Wien hat nach ihrem im Jahre 1978 geschlossenen Gesellschaftsvertrag die Errichtung, den Erwerb sowie den Betrieb und die Verwaltung von Studentenheimen zum Gegenstand. Tatsächlich hat die Mitbeteiligte im hier maßgeblichen Zeitpunkt ein Studentenheim in Klagenfurt betrieben. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise: "GESELLSCHAFTSGEGENSTAND § 2 (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erric... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr nur Einkünfte aus einer Invaliditätspension der PVA der Arbeiter, in der drei Kinderzuschüsse (§ 262 Abs. 1 ASVG) enthalten waren. Er berief gegen den Jahresausgleichsbescheid mit der Begründung: , der Kinderzuschuß hätte steuerfrei gelassen und der Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt werden müssen. Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde an Hand der Akten der Familienbeihilfenstelle festgestellt, daß im Jahresausgleichsbescheid zu Unrecht noch de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr nur Einkünfte aus einer Invaliditätspension der PVA der Arbeiter, in der drei Kinderzuschüsse (§ 262 Abs. 1 ASVG) enthalten waren. Er berief gegen den Jahresausgleichsbescheid mit der Begründung: , der Kinderzuschuß hätte steuerfrei gelassen und der Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt werden müssen. Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde an Hand der Akten der Familienbeihilfenstelle festgestellt, daß im Jahresausgleichsbescheid zu Unrecht noch de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z7;FamLAG 1967 §27 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Auch wenn Kinderzuschüsse nach § 262 Abs 1 ASVG zur Invaliditätspension als zweckgleich mit den nach § 3 Abs 1 Z 7 EStG 1988 (und § 27 Abs 1 Fam... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z7;FamLAG 1967 §27 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Auch wenn Kinderzuschüsse nach § 262 Abs 1 ASVG zur Invaliditätspension als zweckgleich mit den nach § 3 Abs 1 Z 7 EStG 1988 (und § 27 Abs 1 Fam... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 18. Jänner 1989 einen Tauschvertrag mit (auszugsweise) folgendem Inhalt abgeschlossen: Tauschvertrag I. 1) Die Hauptschulgemeinde ist grundbücherliche Alleineigentümerin des in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetragenen Grundstückes Nr. ... 2) Herr H und Frau G sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §52 Abs2;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0121
92/16/0122
Rechtssatz: Für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusehen ist, ist neben seiner Lage und den besonderen Verhältnissen besonderes Gewicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichk... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei behandelte als Dienstgeber bei der Berechnung und bei der Abfuhr der oben genannten Abgaben die während des Streitzeitraumes im Rahmen von Betriebsveranstaltungen jubilierenden Dienstnehmern überreichten Warengutscheine und Goldmedaillen mit Firmenprägung (Firmenmedaillen) als gemäß § 3 Z. 19 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 14 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Das Finanzamt und ihm folgend die belangte Behörde im Instanzenzug erachteten die gena... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei behandelte als Dienstgeber bei der Berechnung und bei der Abfuhr der oben genannten Abgaben die während des Streitzeitraumes im Rahmen von Betriebsveranstaltungen jubilierenden Dienstnehmern überreichten Warengutscheine und Goldmedaillen mit Firmenprägung (Firmenmedaillen) als gemäß § 3 Z. 19 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 14 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Das Finanzamt und ihm folgend die belangte Behörde im Instanzenzug erachteten die gena... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Bei Betriebsveranstaltungen an jubilierende Dienstnehmer überreichte Goldmedaillen mit Firmenprägung und Warengutscheine sind nicht gem § 3 Z 19 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 3 Z 19 EStG 1972 und § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 fordern nicht, daß bei Betriebsveranstaltungen empfangene übliche Sachzuwendungen allen Teilnehmern an der Betriebsveranstaltung zukommen müssen, um der Steuerfreiheit teilhaftig zu werden. Dergleichen ist weder dem Wortlaut des Gesetzes entnehmbar noch wesentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Bei Betriebsveranstaltungen an jubilierende Dienstnehmer überreichte Goldmedaillen mit Firmenprägung und Warengutscheine sind nicht gem § 3 Z 19 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 3 Z 19 EStG 1972 und § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 fordern nicht, daß bei Betriebsveranstaltungen empfangene übliche Sachzuwendungen allen Teilnehmern an der Betriebsveranstaltung zukommen müssen, um der Steuerfreiheit teilhaftig zu werden. Dergleichen ist weder dem Wortlaut des Gesetzes entnehmbar noch wesentlich... mehr lesen...