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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dann, wenn im Wege der Übernahme von Schulden eine wertmäßige Aufzahlung auf die Differenz zwischen dem Pflichtteilsanspruch und dem Wert der zu dessen Abgeltung übernommenen Liegenschaft (Liegenschaften) geleistet wird, steht dieser Teil der Transaktion mit dem Grundstückserwerb von Todes wegen nicht im Zusammenhang (Hinweis E 22.10.1992, 88/16/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160247.X01Im RIS seit
20.11.2000