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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §52 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0121 92/16/0122Rechtssatz
Für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusehen ist, ist neben seiner Lage und den besonderen Verhältnissen besonderes Gewicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten zu legen (Hinweis E 10.9.1970, 842/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160120.X04Im RIS seit
14.01.2002