Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

307 Dokumente

Entscheidungen 301-307 von 307

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/25 90/05/0011

Mit Antrag vom 15. Juni 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Gewährung der Wohnbeihilfe. Als Bewohner der Wohnung in Wien 2, X-Gasse n/m/p, waren in diesem Antrag "JN, geb. am 18. September 1931, Einkommen ja," mit "MN, geb. am 27. November 1935, Einkommen nein," angegeben. Der Beschwerdeführer beantragte, die Wohnbeihilfe wie bisher zu überweisen. Er erklärte gleichzeitig, daß er und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen außer den auf dem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/25 90/05/0011

Mit Antrag vom 15. Juni 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Gewährung der Wohnbeihilfe. Als Bewohner der Wohnung in Wien 2, X-Gasse n/m/p, waren in diesem Antrag "JN, geb. am 18. September 1931, Einkommen ja," mit "MN, geb. am 27. November 1935, Einkommen nein," angegeben. Der Beschwerdeführer beantragte, die Wohnbeihilfe wie bisher zu überweisen. Er erklärte gleichzeitig, daß er und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen außer den auf dem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/05/0011

Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z5;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 idF 1989/038;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe ist bei der Ermittlung der beihilfeschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/05/0011

Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z5;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 idF 1989/038;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe ist bei der Ermittlung der beihilfeschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/18 89/16/0207

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Theresia R. (in der Folge: Verkäuferin) war Eigentümerin einer Liegenschaft (EZ. 41 des Grundbuches der KG. M.) gewesen, zu der (u.a. ?) die Grundstücke Nr. 1447, 1448, 1449, 1450/1, 1450/2, 1451 und 1512 - mit einer Gesamtfläche von 5,7572 ha - gehört hatten. Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (in der Folge: Agrarbezirksbehörde) hatte mit Verordnung vom 25. Juni 1986 von Amts wegen das Verf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0207

Index: L66453 Landw Siedlungswesen Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;LSGG §1;LSLG NÖ 1972 §1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 389;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des GrEStG 1987 ist der Grundstückserwerb zur Erreichung eines Siedlungszwecks nicht mehr befreit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

RS Vwgh 1990/4/18 89/16/0207

Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 389;
Rechtssatz: Fehlt für einen Grundstückserwerb im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens iSd I. Hauptstückes, I. Abschnitt FlVfGG der über das Ergebnis der Zusammenlegu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1990

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