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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z20;Rechtssatz
War den nur organisatorisch tätigen Außendienstmitarbeitern während der Tätigkeit in einer solchen Funktion die Möglichkeit des Erwerbes von Provisionsansprüchen in dieser Zeit verwehrt, dann kann es nicht als willkürlich angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige (hier Versicherungsunternehmer) seinen solcherart um den Erwerb von Provisionsansprüchen gebrachten Arbeitnehmern die Begünstigung einer von ihm finanzierten Zukunftssicherung eingeräumt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130062.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
28.10.2016