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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §28 Abs3;Rechtssatz
Die steuerlichen Verpflichtungen zur Fortführung, ordnungsgemäßen Verwendung und allfälligen Nachversteuerung der nach § 28 Abs 3 EStG gebildeten Beträge können auf den Rechtsnachfolger (Einzelrechtsnachfolger) auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes nicht überbunden werden (Hinweis E 5.6.1985, 84/13/0291). Der Gesetzgeber des EStG 1988 hat daher für den Fall des Erwerbes von Todes wegen in Z 5 des § 28 Abs 5 eine Sonderregelung getroffen, wonach die steuerfreien Beträge diesfalls vom Rechtsnachfolger fortzuführen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130213.X03Im RIS seit
11.07.2001