RS Vwgh 1994/11/9 94/13/0213

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs3;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §28 Abs5 Z5;
MRG §20;
MRG §45;

Rechtssatz

Die steuerlichen Verpflichtungen zur Fortführung, ordnungsgemäßen Verwendung und allfälligen Nachversteuerung der nach § 28 Abs 3 EStG gebildeten Beträge können auf den Rechtsnachfolger (Einzelrechtsnachfolger) auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes nicht überbunden werden (Hinweis E 5.6.1985, 84/13/0291). Der Gesetzgeber des EStG 1988 hat daher für den Fall des Erwerbes von Todes wegen in Z 5 des § 28 Abs 5 eine Sonderregelung getroffen, wonach die steuerfreien Beträge diesfalls vom Rechtsnachfolger fortzuführen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130213.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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