RS Vwgh 1994/10/5 92/15/0223

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1;

Rechtssatz

Wenn eine Tätigkeit - aus welchen Gründen auch immer - objektiv nicht geeignet ist, Gewinne bzw Überschüsse zu erzielen, reicht der behauptete subjektive Wille für das Vorliegen einer steuerlich zu beachtenden Einkunftsquelle nicht aus (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0052; E 5.10.1993, 90/14/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150223.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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