RS Vwgh 1994/6/8 91/13/0244

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
EStG 1972 §28 Abs4;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Der eine Gewerbesteuerpflicht nicht auslösenden Subsumtion der aus Lizenzvergabe erzielten Einkünfte unter der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 steht die im vierten Absatz dieses Paragraphen nomierte Subsidiaritätsklausel entgegen, wonach solche Einkünfte jenen iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 5 EStG 1972 zuzurechnen sind, soweit sie zu dieser gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130244.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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