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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3;Rechtssatz
Der eine Gewerbesteuerpflicht nicht auslösenden Subsumtion der aus Lizenzvergabe erzielten Einkünfte unter der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 steht die im vierten Absatz dieses Paragraphen nomierte Subsidiaritätsklausel entgegen, wonach solche Einkünfte jenen iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 5 EStG 1972 zuzurechnen sind, soweit sie zu dieser gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130244.X01Im RIS seit
20.11.2000