Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5Stammrechtssatz
Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden (Hinweis E 19.5.1987, 86/14/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150180.X08Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010