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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0099Rechtssatz
Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung ist unter anderem Voraussetzung, daß einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet wird (Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140073.X03Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011