RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0073

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0099

Rechtssatz

Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung ist unter anderem Voraussetzung, daß einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet wird (Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140073.X03

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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