RS Vwgh 1997/6/25 94/15/0118

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §983;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
HGB §178;

Rechtssatz

Die Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist dahin zu untersuchen, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung - ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Die Veranlassung durch eine schuldrechtliche Beziehung darf nur angenommen werden, wenn festgestellt wird, daß ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre; andernfalls ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen (Hinweis E 10.7.1996, 94/15/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150118.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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