Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 8Stammrechtssatz
Die Neutralisierung verdeckter Gewinnausschüttungen dient der Entflechtung von betrieblich veranlaßten Vorgängen einerseits und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Vorgängen andererseits. Es soll der Gewinn der Körperschaft ausgewiesen werden, der sich aus den betrieblich veranlaßten Vermögensänderungen ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150117.X04Im RIS seit
11.07.2001