Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn die Behörde die Kraftfahrzeugkosten (anders als die Abgabenbehörde erster Instanz) nicht als Werbungskosten anerkennt, ohne dem abgabepflichtigen Arbeitnehmer zu der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Aufwendungen, die ein Vertragslehrer an einer Landesberufsschule im Zusammenhang mit dem Besuch eines Vorbereitungslehrganges für die Lehramtsprüfung tätigt, stellen grundsätzlich Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1972 dar (Hinweis E 3.4.1990, 89/14/0276). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Hält sich ein StPfl aus beruflichen Gründen einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort auf, so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise mit der für sie typischen Reisebewegung gesprochen werden. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß der pauschalen T... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt die Lieferung, Montage und Wartung von Aufzugsanlagen. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß mehreren Arbeitnehmern (Monteuren) die durch ihren privaten Telefonanschluß erwachsenen Kosten für Grundgebühr und eine Sprechstunde pro Monat von der Beschwerdeführerin ersetzt worden waren. Der Lohnsteuerprüfer beurteilte diese Ersatzleistungen, von denen bisher weder Lohnsteuer einbehalten noch Dienstgeberbeiträge entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Der Begriff "Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber" setzt voraus, daß der Arbeitnehmer für einen Aufwand in Vorlage tritt, der seiner Art nach unmittelbar der Aufwandssphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist. Das trifft auf die Kosten eines privaten ... mehr lesen...
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Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1972 §26; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn iSd § 25 EStG 1972 handelt, mögen sie auch für die im § 26 EStG 1972 angeführten Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeit... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1987 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin an mehrere Dienstnehmer, die (nur) in deren Betonwerk beschäftigt waren, und von denen nicht angenommen werden konnte, daß sie Dienstreisen unternommen haben, sog. Bauzulagen steuerfrei ausgezahlt hatte. Daraufhin forderte das Finanzamt S 224.354,-- an Lohnsteuer nach, während der Dienstgeberbeitrag zum Ausglei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Da die Begünstigungen des § 68 Abs 2 EStG 1972 nur dann gewährt werden dürfen, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die mit einer außerordentlichen Erschwernis verbunden sind, und es unbeachtlich ist, ob den Arbeitgeber lo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §26 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitgeber Berufskleidung nicht in natura überläßt, sondern dem Arbeitnehmer Geldbeträge zur Anschaffung von Berufskleidung auszahlt, liegt beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn vor; er kann allenfalls die Anschaffungsk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Reisender eines Raumausstattungsunternehmens in Innsbruck. Er bezog im Streitjahr aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und machte erhöhte Werbungskosten geltend und zwar Taggelder gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 in Verbindung mit § 26 Z. 7 EStG 1972, soweit diese die Diäten des Arbeitgebers überschritten, sowie Organmandate im Zusammenhang mit berufsbedingtem Be- und Entladen. Diese seien aufgelaufen, weil der Beschwerdeführer während eines Kund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Für einen Reisenden, der die ausschließlich berufsbedingten Reisen von seinem Wohnsitz aus antritt, ist dieser der Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In die Freizeit fallende Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es dabei grundsätzlich nicht. Fahrten zum Sitz des Unternehmens des Arbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 18. August 1985 als Betriebsprüfer in seinem Wohnsitzfinanzamt tätig. Da beabsichtigt war, ihn als Gruppenleiter bei der Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes zu beschäftigen, wurde er vom 19. August 1985 bis zum 15. November 1985 der in einer Entfernung von 36 km von seinem Wohnsitz gelegenen, als Oberbehörde des Finanzamtes zuständigen Finanzlandesdirektion zum Zweck der Ausbildung und Einführung dienstzugeteilt. Für die Zeit der Dienstzuteilung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 385; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2298/75 E 7. Juni 1977 VwSlg 5140 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Definition der Dienstreise im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1972 kann im Hinblick auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 nicht dem Begriff ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Bekleidungseinzelhandel. Für die Zeit vom 1. Jänner 1979 bis 31. Dezember 1983 fand bei ihr eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer die Auffassung vertrat, daß die vom Geschäftsführer Wilhelm N. ausgewiesenen Überstunden mangels entsprechender Aufzeichnungen steuerlich nicht anzuerkennen seien. Weiters seien die an den Geschäftsführer steuer- und beitragsfrei ausbezahlten Kilometergelder der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/440;
Rechtssatz: Der für die Behandlung von Kilometergeldern als Reisewegvergütungen im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG erforderliche Nachweis des Vorliegens einer Dienstreise und der Anzahl der dabei zurückgelegten Kilometer kann nicht nur durch ordnungsgemäße Führung und Vorlage eines Fahrt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bahnpostbediensteter, stellte einen Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Kalenderjahr 1987, in welchem er unter anderem nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 Nächtigungsgelder in der Höhe der Sätze des § 26 Z. 7 lit. b leg. cit. geltend machte. Mit Bescheid vom 29. Juli 1988 gab das Finanzamt diesem Begehren mit der Begründung: nicht statt, daß dem Beschwerdeführer auf seinen Dienstreisen "jeweils ein Quartier (eine Schlafstelle) zur Verfügung steht". Innerha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bahnpostbediensteter, stellte einen Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Kalenderjahr 1987, in welchem er unter anderem nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 Nächtigungsgelder in der Höhe der Sätze des § 26 Z. 7 lit. b leg. cit. geltend machte. Mit Bescheid vom 10. März 1988 gab das Finanzamt diesem Begehren nicht statt. In der Begründung: führte es aus, daß die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Nächtigungsgebühren deshalb nicht als Werbungskosten hätten ber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 424; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/13/0232 1 Stammrechtssatz Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weis... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 425; Rechtssatz: Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedes weiteren Aufwandes im Zusammenhang mit der Nächtigung oder für sie enthebt. Aus dem Umstand, daß Werbungskosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen zu dienen haben, ergibt sich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bahnpostbediensteter, machte nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 Nächtigungsgelder in Höhe der Sätze des § 26 Z. 7 lit. b leg. cit. als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug, weil der Beschwerdeführer in arbeitgebereigenen Quartieren kostenlos habe nächtigen können. Gegen den diesbezüglichen Bescheid wandte der Beschwerdeführer mit Berufung ein, daß die pauschale Berücksichtigung von Nächtigungskosten nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 19... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall entspricht in allen entscheidungswesentlichen Punkten jenem Fall, über den der Gerichtshof mit seinem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 89/13/0183, abgesprochen hat. Es kann daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Begründung: dieses Erkenntnisses hingewiesen werden. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall entspricht in allen entscheidungswesentlichen Punkten jenem Fall, über den der Gerichtshof mit seinem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 89/13/0183, abgesprochen hat. Es kann daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Begründung: dieses Erkenntnisses hingewiesen werden. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall entspricht in allen entscheidungswesentlichen Punkten jenem Fall, über den der Gerichtshof mit seinem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 89/13/0183, abgesprochen hat. Es kann daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Begründung: dieses Erkenntnisses hingewiesen werden. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0183 E 28. März 1990 RS 1 Stammrechtssatz Das Nächtigungsgebot des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 umfaßt nicht die Kosten eines Frühstücks. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130187.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 425;
Rechtssatz: § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bietet die Möglichkeit pauschaler Berücksichtigung von Reisekosten. Aus der Bedachtnahme auf die "im § 26 Z 7 EStG 1972 angeführten Sätze" ergibt sich, daß jene Aufwendungen, für die Nächtigungsgelder vorgesehen sind (hier nach § 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/13/0183 1 Stammrechtssatz Das Nächtigungsgebot des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 umfaßt nicht die Kosten eines Frühstücks. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130221.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/13/0183 1 Stammrechtssatz Das Nächtigungsgebot des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 umfaßt nicht die Kosten eines Frühstücks. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130222.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...