Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 91/14/0074 2 Stammrechtssatz Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und hat seinen Familienwohnsitz in einer Entfernung von sechs Kilometern vom Arbeitsplatz. Er beantragte für 1981 die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen in der Höhe von S 28.891,-- als erhöhte Werbungskosten, in eventu als außergewöhnliche Belastung. Durch seine berufliche Tätigkeit sei er gezwungen, sich außerhalb des Haushaltes (in Gaststätten) zu verpflegen, weil Mittagsheimfahrten aus zeitlichen Gründen nicht möglich wären. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb in concreto eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt und daher eine steuerliche Anerkennung von Mehraufwendungen für die Verköstigung in Gaststätten zu versagen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der mit 1. Juni 1987 gegründeten beschwerdeführenden GmbH ist unter anderem die Überlassung von Arbeitskräften insbesondere an Bauunternehmer. In den Akten erliegt eine "Gesprächsnotiz" vom 15. Dezember 1987 über ein mündliches Auskunftsersuchen von Organen der Beschwerdeführerin beim Finanzamt. Von seiten der Abgabenbehörde nahmen an der Besprechung der Leiter der Lohnsteuerstelle und die zuständige Referentin dieser Abteilung teil. Das von den Parteienvertrete... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1976 den Verleih bzw die Überlassung von Arbeitskräften. Die Unternehmen, denen die Beschwerdeführerin ihre Arbeitskräfte überlassen hat, waren im wesentlichen im Bereich des eisen- und metallverarbeitenden Gewerbes tätig. Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung waren die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin an verschiedenen Arbeitsorten, nämlich jenen der Vertragspartner der Beschwerdeführerin, eingesetzt, wobei der Zeitraum der Arbeitsleistung an e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: AusfzF, ob eine nach § 90 EStG 1972 erteilte Rechtsauskunft betreffend Anwendung des § 26 Z 7 EStG 1972 die Abgabenbehörde im konkreten Fall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bindet. European ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §5 Abs2;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Bei § 5 Abs 2 AÜG handelt es sich um keine lohngestaltende Vorschrift iSd § 26 Z 7 EStG 1972, sondern um die Festlegung des Beschäftigungsortes iSd ASVG zur Bestimmung der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse. § 5 Abs 2 AÜG enthält auch keine Regelung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0005 E 7. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Als Dienstort ist der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers anzusehen (Hinweis E 10.2.1976, 1157/75)). Meist wird der Dienstort eines Arbeitnehmers mit dem Betriebsort des Unternehmens, bei we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch Fahrten zwischen der dem einzelnen Dienstnehmer in der Nähe seines Dienstortes zur Verfügung gestellten Wohnstätte und der Arbeitsstätte stellen keine Dienstreisen iSd § 26 Z 7 zweiter und dritter Satz EStG 1972 dar. E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/13 90/13/0197 3 Stammrechtssatz Als Dienstort iSd § 26 Z 7 EStG 1972 ist der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers anzusehen, der dann mit dem Betriebsort des Unternehmens nicht zusammenfällt, wenn die tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §10 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 Abs 1 letzter Satz AÜG, wonach bei der Beurteilung der Angemessenheit (des Entgeltes) für die Dauer der Überlassung auf das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt B... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom 22. September 1992 zu 92/14/0069 entschiedenen. Der Beschwerdeführer ist ebenso wie der Beschwerdeführer der zu 92/14/0069 entschiedenen Beschwerde ein in einem Dienstverhältnis stehender Vertragsspieler des Sportklubs, bei welchem auf Grund einer durchgeführten Lohnsteuerprüfung Erfolgs-, Punkte- und Cupprämien, soweit sie das Jahressechstel überschritten haben, gemäß § 86 Abs 2 EStG 1972 pauschal nachversteuert wurden. Auch beim g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §26;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf E 1992/09/22 92/14/0069) Schlagworte Sozialversicherungsbeiträge European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140068.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden auf Grund einer bei einem Sportklub durchgeführten Lohnsteuerprüfung die dort nachversteuerten Erfolgs-Punkte- und Cupprämien, soweit sie das Jahressechstel überschritten haben, in die Berechnung der amtswegigen Jahresausgleiche 1985 bis 1988 des Beschwerdeführers, der als Vertragsspieler zum Sportklub in einem Dienstverhältnis stand, einbezogen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Aufhebung des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Aus dem Einleitungssatz des § 26 Z 7 EStG 1972, insbesondere aus den Worten "tatsächliche Aufwendungen", muß abgeleitet werden, daß es sich nur um solche Leistungen des Arbeitgebers handeln kann, die gesondert und mit der ausschließlichen Zweckbestimmung, dem Arbeitnehmer Rei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/14 89/13/0157 2
(hier: Erfolgsprämie eines Fußballspielers
(Fußballvertragsspielers) Stammrechtssatz Die Frage, wann im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Arbeitgeberleistungen dennoch keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis entsprechend § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 darst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzeugt und handelt mit Fleischereimaschinen. Er beschäftigt seinen Bruder als Dienstnehmer (Maschinenkonstrukteur) in seinem Betrieb. Für die Zeit vom 1. Jänner 1978 bis 31. Dezember 1980 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt. Der Prüfer beurteilte einen als "Forschungsaufwand" bezeichneten Betrag von S 242.000,-- als Lohn des Bruders des Beschwerdeführers und ermittelte für diesen Betrag eine Lohnsteuer von S 136.286,--, einen Dienstgeberbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §26 Z3;
Rechtssatz: Die amtswegige Ermittlungspflicht gemäß § 115 BAO (im konkreten Fall zur Frage, ob durchlaufende Gelder iSd § 26 Z 3 EStG 1972 vorliegen) erschöpft sich keinesfalls darin, festzustellen, daß der Abgabepflichtige den von ihm behaupteten Sachverhalt nicht nachzuw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §26 Z3;
Rechtssatz: Es kann nicht als ungewöhnlich bezeichnet werden, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber beauftragt wird, Geldbeträge für ihn auszugeben, etwa um für den Betrieb benötigte Wirtschaftsgüter anzuschaffen, die entsprechenden Rechnungen nicht auf seinen eigene... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) übt nach ihren Angaben folgende Tätigkeiten aus: Handel mit Waren aller Art (insbesondere festen und flüssigen Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermittel), Durchführung von Transporten mittels eigener Kraftfahrzeuge, Schad- und Abfallstoffsammlung, - verbringung und - beseitigung sowie Wiedergewinnung verwertbarer Rohstoffe aus diesen Produkten, Reinigung öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Beseitigung von Schnee,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0121 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zahlte an die in seinem Hotel als Saisonarbeiter beschäftigten Arbeitnehmer Nächtigungsgelder aus, die er im Sinn des § 26 Z 7 EStG 1972 steuerfrei beließ. Strittig ist, ob diese Nächtigungsgelder zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören oder nicht. Die belangte Behörde vertritt - dem Finanzamt folgend - die Ansicht, eine Dienstreise im Sinn der erwähnten Bestimmung bedinge stets eine Fortbewegung, somit das Verlassen des Dienstortes zur Dur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstreise muß, wie sich bereits aus der eigentümlichen Bedeutung des Wortes in seinem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers ergibt, im Interesse und über Auftrag des Arbeitgebers erfolgen. Der Arbeitgeber ist daher, falls er nicht unmittelbar selbs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in St. V. ein technisches Konstruktionsbüro, in dem sie rund 60 Dienstnehmer beschäftigt. Sie hat mit der V.AG einen vierwöchig kündbaren Rahmenvertrag für Konstruktions- und Projektierungsaufträge geschlossen, welcher die Übertragung der Ausführung von Arbeiten nach den Bestimmungen gesondert zu erteilender Einzelaufträge und eine Verpflichtung der Beschwerdeführerin vorsieht, übertragene Arbeiten nach Wahl der V.AG auch auf deren Betriebsgelände oder ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §26 Z7;UStG 1972 §13 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130206.X01 Im RIS seit 13.12.1991 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Als Dienstort iSd § 26 Z 7 EStG 1972 ist der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers anzusehen, der dann mit dem Betriebsort des Unternehmens nicht zusammenfällt, wenn die tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes liegt (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §26 Z7;UStG 1972 §13 Abs2;
Rechtssatz: Die zu Besprechungszwecken mit Vorgesetzten notwendigen Aufenthalte am Betriebsort des Unternehmens sind beim Auseinanderfallen des Ortes des tatsächlichen diestlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers und des Betriebsortes des Unternehmens als Dienstreisen zu beurteilen. Es obliegt der AbgBeh,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Den Arbeitgeber trifft für den Umfang unversteuert gewährter Reisekostenersätze nach § 26 Z 7 EStG 1972 die Nachweispflicht dem Grunde nach, soweit er die gesetzlichen Pauschbeträge bezahlt hat (Hinweis E 14.6.1977, 610, 717/77; E 12.1.1983, 81/13/0090). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0068 E 29. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Ob eine Dienstreise vorliegt, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Tag zu untersuchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130197.X05 Im RIS seit 11.07.20... mehr lesen...