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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991/464;Rechtssatz
Der Begriff "Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber" setzt voraus, daß der Arbeitnehmer für einen Aufwand in Vorlage tritt, der seiner Art nach unmittelbar der Aufwandssphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist. Das trifft auf die Kosten eines privaten Telefonanschlusses beim Arbeitnehmer nicht zu. Das Interesse eines Arbeitgebers an den näheren Umständen, unter denen seine Arbeitnehmer für ihn tätig werden, führt für sich allein nicht dazu, daß ein pauschaler Ersatz von Kosten des Arbeinehmers seine Eigenschaft als Arbeitslohn verliert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130183.X02Im RIS seit
21.11.1990Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016