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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991/464;Rechtssatz
Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf Anzahl und Dauer der tatsächlich unternommenen Reisen ein monatlich gleichbleibendes Reisekostenpauschale, so handelt es sich dabei um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenngleich Geschäftsreisen des Arbeitnehmers regelmäßig im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers unternommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130183.X03Im RIS seit
21.11.1990Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016