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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §26 Z7 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/440;Rechtssatz
Der für die Behandlung von Kilometergeldern als Reisewegvergütungen im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG erforderliche Nachweis des Vorliegens einer Dienstreise und der Anzahl der dabei zurückgelegten Kilometer kann nicht nur durch ordnungsgemäße Führung und Vorlage eines Fahrtenbuches, sondern auch durch andere Aufzeichnungen erbracht werden. Insbesondere eignen sich dazu auch Reisekostenabrechnungen, die die erforderlichen Angaben enthalten. (Zusätzlich Ausführungen betreffend Inhalt eines Fahrtenbuches.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130181.X03Im RIS seit
23.05.1990