RS Vwgh 1990/5/23 86/13/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z7 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/440;

Rechtssatz

Der für die Behandlung von Kilometergeldern als Reisewegvergütungen im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG erforderliche Nachweis des Vorliegens einer Dienstreise und der Anzahl der dabei zurückgelegten Kilometer kann nicht nur durch ordnungsgemäße Führung und Vorlage eines Fahrtenbuches, sondern auch durch andere Aufzeichnungen erbracht werden. Insbesondere eignen sich dazu auch Reisekostenabrechnungen, die die erforderlichen Angaben enthalten. (Zusätzlich Ausführungen betreffend Inhalt eines Fahrtenbuches.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130181.X03

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten