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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26 Z4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0163 E 11. Jänner 2021 RS 2 (hier: Diese Nachweiserfordernisse gelten auch für Dienstnehmer, die als Fahrer im Rahmen eines Transportunternehmens - also "ortsungebunden" - tätig sind).Stammrechtssatz
Gewährte Tagesgelder fallen nur dann unter die Regelung des § 26 Z 4 EStG 1988, wenn der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege gegenüber dem Arbeitgeber erbracht ist (vgl. etwa VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; 30.1.2003, 99/15/0215). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein (vgl. VwGH 20.6.2000, 98/15/0068, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130159.L02Im RIS seit
11.04.2022Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022