RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0134

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §6 Z9;

Rechtssatz

Die Schenkung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972. Bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betriebsinhabers sind im Falle der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Z 9 erster Satz EStG 1972 die Buchwerte anzusetzen; beim Geschenkgeber liegt - grundsätzlich - weder eine Entnahme oder Aufgabe vor noch entsteht im Ausmaß der übertragenen Buchwerte ein Verlust (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157; Schuch-Quantschnigg, ESt-HB § 24, Tz 8/1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150134.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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