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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0050 2 Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteiles ist das Kapitalkonto bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu berücksichtigen.Stammrechtssatz
Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150194.X04Im RIS seit
20.11.2000