RS Vwgh 1995/4/6 94/15/0194

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0050 2 Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteiles ist das Kapitalkonto bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu berücksichtigen.

Stammrechtssatz

Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150194.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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