Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 2.371-2.400 von 2.749

RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0150

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Kosten einer Reise - wegen des Vorliegens eines sogenannten "Mischprogrammes" - der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, kommt es insbesondere auf das zeitliche Ausmaß der allgemein interessierenden Programmpunkte im Verhältnis zu jenen der ausschließlich beruflich veranlaßten Aktiv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 92/13/0162

Der Beschwerdeführer ist Handelsvertreter. Er vermittelte im Streitjahr 1984 Lieferungen zweier deutscher Maschinenbau-Unternehmen an Kunden im damaligen Jugoslawien. Bei der Gewinnermittlung für das Jahr 1984 machte der Beschwerdeführer S 68.896,50 unter dem Titel "Werbekosten" und S 73.866,14 unter dem Titel "Aufenthaltskosten ausländische Geschäftsfreunde" geltend. Das Finanzamt schied bei der Veranlagung zur Einkommen- und Gewerbesteuer 1984 25 % der beiden genannten Aufwandsposit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 93/13/0129

Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer eines dreigeschoßigen Gebäudes, dessen zweites Obergeschoß sie mit schriftlichem Mietvertrag dem Miteigentümer Dr. M. (Zweitbeschwerdeführer) vermietet haben, welcher dieses Objekt gemeinsam mit der anderen Miteigentümerin, seiner Ehegattin (Erstbeschwerdeführerin), als eheliche Wohnung benützt. Über die Abzugsfähigkeit der auf diesen Teil des Hauses entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 93/13/0129

Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer eines dreigeschoßigen Gebäudes, dessen zweites Obergeschoß sie mit schriftlichem Mietvertrag dem Miteigentümer Dr. M. (Zweitbeschwerdeführer) vermietet haben, welcher dieses Objekt gemeinsam mit der anderen Miteigentümerin, seiner Ehegattin (Erstbeschwerdeführerin), als eheliche Wohnung benützt. Über die Abzugsfähigkeit der auf diesen Teil des Hauses entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 93/13/0129

Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer eines dreigeschoßigen Gebäudes, dessen zweites Obergeschoß sie mit schriftlichem Mietvertrag dem Miteigentümer Dr. M. (Zweitbeschwerdeführer) vermietet haben, welcher dieses Objekt gemeinsam mit der anderen Miteigentümerin, seiner Ehegattin (Erstbeschwerdeführerin), als eheliche Wohnung benützt. Über die Abzugsfähigkeit der auf diesen Teil des Hauses entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 92/13/0162

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0054 E 21. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungstellen von Speisen und Getränken, sondern auch die Kosten für die Unterkunftsgewährung an Geschäftsfreunde. Eine Wohnung ist auch dann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 92/13/0162

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden stehenden Aufwendungen ungeachtet allfälliger betrieblicher Beweggründe von den steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Eine Prüfung im Einzelfall, welches... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 92/13/0162

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0174 3 Stammrechtssatz Unter nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 sind auch Blumenspenden und sonstige Gelegenheitsgeschenke an Geschäftsfreunde zu verstehen, wobei den Gründen, die einen AbgPfl veranlassen, derartige Aufwendungen zu tr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 93/13/0129

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §22;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für eine gemeinsame eheliche Wohnung können als Kosten der Lebensführung weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vors... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 93/13/0129

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §22;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für eine gemeinsame eheliche Wohnung können als Kosten der Lebensführung weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vors... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 93/13/0129

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §22;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für eine gemeinsame eheliche Wohnung können als Kosten der Lebensführung weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vors... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0136

Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0219 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Berufsausbildung ist nach stRSp des VwGH der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen hiefür können daher nicht Werbungskosten sein (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0136

Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0219 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Berufsausbildung ist nach stRSp des VwGH der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen hiefür können daher nicht Werbungskosten sein (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 92/15/0054

Der Beschwerdeführer ist bei einem Unternehmen in B als Maschinenbauingenieur beschäftigt. Seinen Familienwohnsitz hatte er gemeinsam mit seiner (damals) nicht berufstätigen Ehefrau und seinen vier Kindern ebenfalls in B. Am 1. Oktober 1988 verlegte er den Familienwohnsitz von B in das vom Beschäftigungsort mehr als 200 km entfernte D. Zugleich begründete er einen Zweitwohnsitz in J. Mit seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1989 machte er mit der doppelten Haushalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 92/15/0054

Der Beschwerdeführer ist bei einem Unternehmen in B als Maschinenbauingenieur beschäftigt. Seinen Familienwohnsitz hatte er gemeinsam mit seiner (damals) nicht berufstätigen Ehefrau und seinen vier Kindern ebenfalls in B. Am 1. Oktober 1988 verlegte er den Familienwohnsitz von B in das vom Beschäftigungsort mehr als 200 km entfernte D. Zugleich begründete er einen Zweitwohnsitz in J. Mit seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1989 machte er mit der doppelten Haushalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Den Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes einen zweiten Wohnsitz begründete, trifft die Mitwirkungspflicht, die
Gründe: , die ihn zur Verlegung des Famil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Den Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes einen zweiten Wohnsitz begründete, trifft die Mitwirkungspflicht, die
Gründe: , die ihn zur Verlegung des Famil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/8/11 91/13/0159

Die Erstbeschwerdeführerin ist eine Handelsgesellschaft. Bei einer im Jahre 1990 hinsichtlich der Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde unter anderem festgestellt, daß der Gesellschafter Hans W. am 24. Oktober 1984 eine Eigentumswohnung von Eleonora K. um den Kaufpreis von S 765.000,-- erworben hatte. Die Wohnung wurde in der Bilanz als Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters Hans W. behandelt. Ebenfalls am 24. Oktober 1984 erwarb die Erstbeschwerdeführerin d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.08.1993

RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0159

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 bezweckt der Gesetzgeber eine Klarstellung, allenfalls auch eine Einschränkung der Bestimmung des § 4 Abs 4 EStG 1972 über die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.08.1993

RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0159

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden stehenden Aufwendungen ungeachtet allfälliger betrieblicher Beweggründe von den steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Eine P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.08.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 91/13/0231

Der Beschwerdeführer ist nach seinen eigenen Angaben Absolvent der Akademie für angewandte Kunst. Er übt den Beruf eines Graphikers aus. Hinsichtlich der Jahre 1983 bis 1985 wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Der Prüfer führte in seinem Bericht aus, aus den vorgelegten Rechnungen gehe hervor, daß der Beschwerdeführer überwiegend mit der Gestaltung von Verpackungen, Etiketten, Inseraten und Werbeschildern befaßt gewesen sei. Die Vorlage von Arbeitsproben sei vom Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 91/13/0240

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in Y. wohnhaft. Nach dem Tod seines Vaters war er seinem Vorbringen nach in den Jahren 1984 und 1985 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese Gesellschaft wurde 1985 in eine GmbH eingebracht, an der der Beschwerdeführer beteiligt ist. In den beiden Streitjahren studierte der Beschwerdeführer an der Universität Salzburg. Gleichzeitig war er in Salzburg als Tennislehrer tätig. Seit Mai 1987 verfügte er über eine Wohnung in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/21 91/13/0163

Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur und erzielte in den Streitjahren 1987 und 1988 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ehe des Beschwerdeführers wurde am 29. April 1987 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich in dem im Sinne des § 55a Abs. 2 EheG geschlossenen "Vergleich", seiner geschiedenen Gattin S 10,000.000,--, zur Abgeltung der Unterstützung gemäß § 98 ABGB zu bezahlen. Diesen Betrag machte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.07.1993

RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0163

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §34;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum Abgeltungsbeträge gemäß § 98 ABGB nicht als Betriebsausgaben (Werbungkosten) abzugsfähig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.1993

Entscheidungen 2.371-2.400 von 2.749

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