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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Bei einem bloß werbeähnlichen Aufwand sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130176.X02Im RIS seit
06.02.2001