RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei einem bloß werbeähnlichen Aufwand sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130176.X02

Im RIS seit

06.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten