RS VwGH Erkenntnis 1992/06/17 90/13/0158

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Rechtssatz

Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.

Im RIS seit
17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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