RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anschaffungskosten eines Radios stellen - auch wenn der Apparat im Arbeitszimmer aufgestellt ist - typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 bzw EStG 1988 fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130291.X05

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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