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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Anschaffungskosten eines Radios stellen - auch wenn der Apparat im Arbeitszimmer aufgestellt ist - typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 bzw EStG 1988 fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130291.X05Im RIS seit
16.09.1992Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009