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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/17 90/13/0158 1Stammrechtssatz
Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130146.X01Im RIS seit
17.06.1992