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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, daß sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0227).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995150161.X04Im RIS seit
20.11.2000