RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0161

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, daß sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (Hinweis: E 30.1.1990, 89/14/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995150161.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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