RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Um festzustellen, ob eine Teilnahme an einen Universitätslehrgang der beruflichen Fortbildung dient, muß einzelfallbezogen geprüft werden, ob die Teilnahme für den KONKRETEN Abgabepflichtigen in seiner KONKRETEN Berufstätigkeit einer erweiterten Lebenschance außerhalb der Sphäre der bisherigen gegenständlichen Einkunftsquelle dient bzw dadurch eine neue Grundlage für eine sodann auf dem Studienabschluß beruhende - und nicht auf den bisherigen Beruf des Abgabepflichtigen beschränkte - Berufstätigkeit geschaffen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150201.X08

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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