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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Um festzustellen, ob eine Teilnahme an einen Universitätslehrgang der beruflichen Fortbildung dient, muß einzelfallbezogen geprüft werden, ob die Teilnahme für den KONKRETEN Abgabepflichtigen in seiner KONKRETEN Berufstätigkeit einer erweiterten Lebenschance außerhalb der Sphäre der bisherigen gegenständlichen Einkunftsquelle dient bzw dadurch eine neue Grundlage für eine sodann auf dem Studienabschluß beruhende - und nicht auf den bisherigen Beruf des Abgabepflichtigen beschränkte - Berufstätigkeit geschaffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150201.X08Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011