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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4Stammrechtssatz
Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung sein.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150201.X07Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011