1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 ABGB §834 BAO §21 Abs1 BAO §22 BAO §23 Abs1 EStG 1988 §16 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita EStG 1988 §28 Abs1 Z1 EStG 1988 §4 Abs4EURallg U... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaEURallg UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art168a Abs1 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt. Er beteiligte sich im Jahr 2012 an der D GmbH, die zum Zweck des Ankaufes, der Sanierung und des Weiterverkaufs einer Liegenschaft in W gegründet worden war. Der Revisionswerber gewährte der D GmbH ein Gesellschafterdarlehen mit einer 15%igen Verzinsung, um - gemeinsam mit einem anderen Gesellschafterdarlehen und einem Bankkredit - der D GmbH den Ankauf der Liegenschaft zu finanzieren. Dieses Darlehen sollte mit Verkauf der Liegenschaft, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20EStG 1988 §4 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0128 E 28. November 2007 VwSlg 8285 F/2007 RS 4 (hier ohne die Parenthese) Stammrechtssatz Nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 EStG 1988 ist nicht ausschlaggebend, ob durch aus anderen (privaten) Gründen veranlasste Aufwendungen und Ausgaben - etwa Aufwendungen und Ausgaben für ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher er zu mehr als 25% beteiligt ist. Für das Streitjahr 2007 ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn aus der Tätigkeit als Geschäftsführer unter Inanspruchnahme der Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988. Er errechnete die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (30.054,48 EUR), indem er von seine... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und ermittelte für das Streitjahr 1996 seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. In einem Bericht vom 24. September 1998 über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1993 bis 1996) wird unter "Tz. 19 Schaden 1996" ausgeführt, im Jahr 1995 habe ein Klient (Mag. H.) des Beschwerdeführers drei Kredite aufgenommen, um eine Tankstelle zu betreiben. Der Beschwerdeführer habe für diese Kredite eine "Garantie" übernommen und sei w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0128 E 28. November 2007 RS 4(hier ohne Einschub) Stammrechtssatz Nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 EStG 1988 ist nicht ausschlaggebend, ob durch aus anderen (privaten) Gründen veranlasste Aufwendungen und Ausgaben - etwa Aufwendungen und Ausgaben für eine als Liebhaberei einzu... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer an einer berufsbildenden höheren Schule und Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Ziviltechniker. Weiters erklärte er Umsätze aus seiner Tätigkeit als "Konzertveranstalter", machte dabei Vorsteuern geltend und erklärte aus dieser Tätigkeit erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit dem Hinweis "Kulturkreis N.". Als Ergebnis einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 EStG 1988 ist nicht ausschlaggebend, ob durch aus anderen (privaten) Gründen veranlasste Aufwendungen und Ausgaben - etwa Aufwendungen und Ausgaben für eine als Liebhaberei einzustufende Tätigkeit (vgl. auch Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, S. 31 zu § 20) - e... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. September 2004, 2001/14/0178 (Vorerkenntnis), verwiesen, mit dem der Bescheid der seinerzeitigen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 29. Juni 2001 betreffend Einkommensteuer 1996, 1997 und 1999 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Begründend führte der Gerichtshof aus, die von den Abgabenbehörden beider Instanzen ausschließlich zur Entscheidungsfindung herangezogene Aktenla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0066
Rechtssatz: Es können auch Fahrten vom Ort der auswärtigen betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zum ständigen Wohnsitz betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsi... mehr lesen...
Anlässlich der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Volksschullehrerin, die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von insgesamt S 119.841,--. Die entsprechenden Aufwendungen unterteilte die Beschwerdeführerin in "Dienstreisen zu Fortbildungsseminaren", "Dienstreisen: Supervision, Selbsterfahrung, Peergruppensitzungen", "lehrgangsbegleitende Pflichtpraktika-Beratung", "Frauengesundheitszentrum ...", "Ausgaben für Unterkunft... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin begründet i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist medizinisch technische Fachkraft in einem Krankenhaus. In ihrer beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 machte die Beschwerdeführerin unter anderem Werbungskosten in Höhe von S 105.000,-- im Zusammenhang mit dem Besuch von Seminaren der "Heilpraktiker Kurt H GmbH" geltend. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1998 wurden die entsprechenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten anerkannt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge dieser H... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...