RS Vwgh 1991/9/18 89/13/0114

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 248;

Rechtssatz

Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tätigkeitszeitraum oder während mehr als der Hälfte eines zehnjährigen Zeitraumes vor Beendigung der Tätigkeit bestanden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130114.X02

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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