RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0023

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Eine Bindung des an den Gesellschafter einer GmbH ergangenen Einkommensteuerbescheides an den die GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid besteht nicht. Der Steuerpflichtige kann daher im Rahmen des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens durchaus das Zufließen einer verdeckten Gewinnausschüttung an ihn in Abrede stellen

(Hinweis E 5.4.1989, 87/13/0223; E 21.12.1989, 89/14/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X03

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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