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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Eine Bindung des an den Gesellschafter einer GmbH ergangenen Einkommensteuerbescheides an den die GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid besteht nicht. Der Steuerpflichtige kann daher im Rahmen des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens durchaus das Zufließen einer verdeckten Gewinnausschüttung an ihn in Abrede stellen
(Hinweis E 5.4.1989, 87/13/0223; E 21.12.1989, 89/14/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X03Im RIS seit
18.09.1991